Welche Bestattungsart

wird gewünscht?

Allgemeines: Beim Eintritt eines Trauerfalles zuhause muss ein Arzt gerufen werden, der den Tod feststellt. Tritt der Trauerfall im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz ein, wird der Arzt im Regelfall vom Personal gerufen. Anschließend muss von Ihnen ein Bestattungsinstitut benachrichtigt werden, das Sie mit der Beerdigung beauftragen möchten. Dort vereinbaren Sie ebenfalls einen Termin, um die Einzelheiten rund um die Bestattung in einem persönlichen Gespräch zu besprechen.

Ort der Bestattung: Sie können den Friedhof für die Beisetzung frei wählen. Bei der Auswahl des Friedhofes und der Grabstelle, sofern noch keine vorhanden ist, unterstützen und beraten wir Sie selbstverständlich so, dass die für Sie passende Grabstelle gefunden wird. Dies ist auch schon zu Lebzeiten möglich.

Übersicht der Bestattungsarten

Besprechen Sie mit dem Bestattungshaus Harms, wie der/die Verstorbene bestattet werden soll.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung können Sie zwischen einem Reihengrab oder einem Einzel-/ Familien-/ Wahlgrab entscheiden. Ein Reihengrab wird der Reihe nach vergeben, Aussuchen und Verlängern der Grabstelle ist NICHT möglich. Bei einem Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofsordnung bestimmt werden.

Dies ist bei einem Reihengrab nicht möglich. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstelle ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden. Soll in einem vorhandenen Wahlgrab eine weitere Bestattung erfolgen muss das Nutzungsrecht wieder auf 25 Jahre „aufgefüllt“ werden. Zudem besteht die Möglichkeit in einem Wahlgrab bis zu vier Urnen beizusetzen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung gewinnt auch in unseren Breiten immer mehr an Bedeutung. Bei der Feuerbestattung findet die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg statt. Die Urne mit der Asche wird anschließend in einem Urnengrab beigesetzt. Auch hierbei haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Urnengräbern.

Friedwaldbestattung

Bei dieser Bestattungsart wird die Urne in der Natur in den Wäldern der Friedwaldgesellschaft beigesetzt, zum Beispiel im schönen Hasbruch bei Hude.

Friedwald

Seebestattung

Der Seebestattung geht grundsätzlich eine Einäscherung voraus. Die Asche wird dann in der Nord- oder Ostsee beigesetzt. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird vom Krematorium auf postalischem Wege oder durch das Bestattungsinstitut zur Reederei überführt. Die Reederei übernimmt die Beisetzung in einem festgelegten Seegebiet. Eine Begleitung durch Angehörige ist möglich. Es bedarf einer besonderen Willenserklärung, dass sich der/ die Verstorbene in besonderer Weise mit dem Meer verbunden gefühlt hat.

Anonyme Bestattung

Man unterscheidet zwischen anonymer Erd- oder Feuerbestattung. Die genannten Formen werden in Oldenburg auf fast allen Friedhöfen durchgeführt. Die Urne/ der Sarg wird auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. In Oldenburg ist es möglich bei dieser Art der Bestattung anwesend zu sein.

Teilanonyme Bestattung

Wie auch bei der anonymen Bestattung wird bei der teilanonymen Bestattung (pflegefreie Grabstätte mit Namenskennzeichnung) zwischen Erd- oder

Feuerbestattung unterschieden. Hierbei wird der Sarg/ die Urne in einer pflegefreien Grabstätte beigesetzt und mit dem Namen der/ des Verstorbenen gekennzeichnet. Dieses ist auch als Urnenpartnergrab möglich.

Edelsteinbestattung

Die Edelsteinbestattung ist eine moderne Bestattungsalternative mit Wurzeln in der traditionellen Steinlehre. Dabei wird ein Edelstein hoher Qualität, der Friedjuwel, in einem speziellen Prozess mit der Kremationsasche in Verbindung gebracht und dabei energetisiert. Von der modernen Psychologie werden dem Friedjuwel wirksame Dienste bei der Trauerbewältigung bescheinigt, da er den Trauernden in die Lage versetzt, seine verlorenen Lieben auf eine besondere Weise für immer bei sich zu haben.

Tree of Life

Die­ser Be­stat­tungs­art geht grund­sätz­lich eine Ein­äsche­rung vor­aus. Im An­schluss wird die Asche im an­gren­zen­den Aus­land mit einem Pflanz­sub­strat ver­mengt, in wel­ches ein vor­her aus­ge­such­ter Baum­setz­ling ge­pflanzt wird. Nach­dem der Setz­ling eine ge­wis­se Größe er­reicht hat und das Sub­strat auf­ge­nom­men hat, wird der Baum zu den An­ge­hö­ri­gen ge­bracht. Die­ser Baum kann dann bei­spiels­wei­se auch im hei­mi­schen Gar­ten ge­pflanzt wer­den und un­ter­liegt nicht dem Fried­hofs­zwang.

Bei allen der aufgeführten Bestattungsarten erhalten Sie bei uns die fachliche Beratung und eine genaue Kostenaufstellung aller Leistungen, die dafür erforderlich sind.